Pressemitteilung zum Urteil des VGH München

 
Pressemitteilung
NPD-Kreisverband scheitert mit Beschwerde

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute das Urteil der Vorinstanz bestätigt und entschieden, daß der NPD-Landesparteitag nicht im Günzburger „Forum am Hofgarten“ stattfinden kann.

Daß gegen das Augsburger Urteil vom Montag überhaupt Beschwerde eingelegt wurde, ergab sich erst am Dienstag aus einer Rücksprache des Anwalts der NPD Neu-Ulm/ Günzburg mit der NPD-Rechtsabteilung in Berlin. Obgleich es von vorne herein unwahrscheinlich war, daß das Münchener Gericht die Entscheidung aus Augsburg kippen würde, war man sich einig, daß diese Streitfrage einen grundsätzlichen Charakter hat und daß man hier gezwungen ist, den Weg durch die Instanzen durchzugehen, um sich den Weg zum Bundesverfassungsgericht offenzuhalten.

Ein entsprechender Antrag auf Erlaß einer einstweilige Anordnung wurde bereits beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In ihm wurde betont, daß es grundsätzlich natürlich im Ermessen einer Gemeinde liegt, dem Mieter die Vorlage einer Versicherungspolice als Bedingung aufzuerlegen. Der vorliegende Fall muß jedoch im Zusammenhang mit dem umfassenden und immer intensiver betriebenen Ausgrenzungskampf gegen die NPD gesehen werden (Bedrängen von Gastwirten, die der NPD ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, Verweigern von Hotelunterkünften selbst für einen privaten Urlaub, Verweigerung eines Versicherungsschutzes usw.)

In dem Eilantrag wird auch unterstrichen, daß bei den vielen alltäglichen Diskriminierungen der NPD durch Gebietskörperschaften und private Unternehmen häufig nur sachliche Gründe vorgeschoben werden, etwa indem die Stadt Günzburg darauf verweist, daß sie die Geschäftspolitik von Versicherungsunternehmen nichts angehe, tatsächlich aber aus politischen Motiven gehandelt wird – was im Falle Günzburg allein die Tatsache beweist, daß keine andere Partei jemals vor Gericht ziehen mußte, um sich den Zugang zum „Forum am Hofgarten“ zu erstreiten.

Die offensichtliche Diskriminierung der NPD in allen Bereichen kommt einem Verbotsersatz gleich. Dieser Umstand macht aus Sicht der NPD-Rechtsabteilung eine verfassungsrechtliche Klärung der Frage nötig, insbesondere im Hinblick auf das Parteiengesetz, das die Parteien zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung im Allgemeinen und zur Abhaltung von Parteitagen im Besonderen verpflichtet.

NPD-Kreisvorstand, 22. November 2012
 

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