Siebenjährige in Nersingen missbraucht

System schützt wieder einmal Perversen

Nersingen im Mai 2012: Die siebenjährige Grundschülerin befindet sich auf dem Weg von der Schule nach Hause, als sie das erlebt, was ihr Leben für immer verändern wird. Ein Mann lockt sie in ein Gebüsch, entkleidet sich, zwingt das Mädchen zu sexuellen Handlungen. Der Kleinen gelingt die Flucht, ihre Mutter erstattet Anzeige. Zwei Monate später wird der Täter festgenommen, ein 56-Jähriger Außendienstler aus dem Raum Stuttgart. Und, wie sich herausstellt, ein Serientäter. Bereits 2001 und 2009 wurde er wegen sexuellem Missbrauchs Minderjähriger verurteilt. Doch auf Gefängnisstrafen wartet man vergebens.

Nun fand in Memmingen die Gerichtsverhandlung statt, endlich soll dem Mädchen und ihrer Familie Gerechtigkeit widerfahren. Doch Richter Markus Veit entscheidet anders. Der Angeklagte wird der schweren sexuellen Nötigung schuldig gesprochen und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Bewährung, Freiheit. Diese Worte müssen auf das Opfer wie eine schallende Ohrfeige wirken. Zur Begründung gab der Richter an, der Verurteilte hätte ein umfassendes Geständnis abgelegt und somit dem Mädchen eine Gerichtsaussage erspart. Außerdem bereue er die Tat und habe eine Schmerzengsgeldzahlung von 2500 € an die Familie des Opfers geleistet, desweiteren befände er sich erneut in Therapie. Auch hätten ihm die zwei Monate in Untersuchungshaft schwer zu schaffen gemacht, so sein Anwalt.

Reue, ein paar Euro und ein Geständnis verhelfen einem dreifach verurteilten Kinderschänder zur Freiheit. Die Siebenjährige wird die Ereignisse vom Mai 2012 vermutlich niemals vergessen können und den Mann, der ihr die kindliche Unschuld raubte. Wie viele Minderjährige muss dieser Serientäter noch missbrauchen, bis ihn die Justiz endlich dingfest macht? Als einzige Partei fordert die NPD uneingeschränkt: Höchststrafe für Kinderschänder! Schützt unsere Kleinsten, nicht perverse Triebtäter!
 

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