Wie Turan, Hasan und Hüseyin
die Menschenrechte beschützen
Der
stellvertretende Kreisvorsitzende der NPD Neu-Ulm/ Günzburg traute
seinen Augen nicht. Vor einigen Tagen flatterte ein Brief ins Haus.
Post von der Staatsanwaltschaft! Es ging um die Strafanzeige gegen
das Türkentrio Turan, Hasan und Hüseyin T., die Mitte August in
einem Dorf bei Ichenhausen am hellichten Tage mehrere NPD-Plakate
von den Laternenmasten herunterrissen. Dabei wurden sie zufällig
von einem Kameraden beobachtet, der das Trio auf dem Heimweg
verfolgte und auf diese Weise deren Adresse ausfindig machte. Der
stellvertretende Kreisvorsitzende erstattete noch am gleichen Tag
Strafanzeige.
Das Ermittlungsverfahren wurde nun von der Staatsanwaltschaft
Memmingen eingestellt. In dem eingangs erwähnten Schreiben werden
vier Gründe genannt. So heißt es in der Begründung der zuständigen
Staatsanwältin, daß die Schuld „als gering anzusehen“ sei, daß
die Beschuldigten nicht vorbestraft seien und daß die „Wegnahmehandlung
lediglich der Entfernung der Plakate aus der Öffentlichkeit“ und
nicht etwa einer persönlichen Bereicherung gedient habe.
Dazu ist folgendes anzumerken: In der Tat hält sich die Schwere der
Schuld der drei Migranten aus der sicht eines Außenstehenden in
Grenzen. Anders sieht das aus, wenn man das Geschehene einmal aus
der Perspektive der Nationaldemokraten sieht. Im letzten Wahlkampf
wurden allein in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg etliche
hundert Plakate heruntergerissen und/ oder zerstört! Daß die drei
keine Vorstrafen haben, spricht klar für sie. Anders verhält es
sich mit der dritten Begründung. Es versteht sich von selbst, daß
die drei Brüder die Plakate nicht in ihrem Wohnzimmer aufhängen
wollten. Wenngleich dies den Vorwurf des Diebstahls entkräftet,
besteht der Vorwurf der Sachbeschädigung nach wie vor.
Die vierte Begründung für die Einstellung des Verfahrens schießt
allerdings den sprichwörtlichen Vogel in einem Maße ab, wie man es
nicht alle Tage sieht. Zitat: „Darüberhinaus war der Inhalt
der Plakate gem. § 130 I Nr. 2 StGB strafbar, denn er griff die
Menschenrechte anderer dadurch an, dass er Teile der Bevölkerung
beschimpfte, böswillig verächtlich macht, oder verleumdet.“
Wider besseren Wissens meint die Staatsanwältin also, den
NPD-Plakaten eine Verletzung der Menschenrechte andichten zu können.
Den Inhalt der Plakate kannte die gute Frau aber gar nicht, weil
niemand auf die Idee kam, bei der Türkenbande zu klingeln und
nachzufragen, ob sie die zerstörten Tafeln freundlicherweise nicht
wieder hergeben möchten, damit die Frau Staatsanwältin einen prüfenden
Blick darauf werfen kann. Und selbst wenn es sich dabei um Plakate
mit dem Motiv „Guten Heimflug“ gehandelt hätte, wegen derer die
Staatsanwaltschaften landesweit ermittelten – ein Urteil stand in
dieser Sache noch nicht aus, zumal der momentane Verlauf darauf
hindeutet, daß der Inhalt der Plakate nicht als volksverhetzend
gewertet wird.
Statt einem vermeintlichen Angriff auf die Menschenrechte ist in
dieser Sache etwas ganz anderes deutlich erkennbar: Der Widerwille
der Staatsanwaltschaft, auf eine Anzeige der NPD hin tätig zu
werden und gegen die massive Zerstörung der Wahlplakate ein Exempel
zu statuieren!
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