Bericht zum Wahlplakat "Guten Heimflug"

Werden die Teppiche bald wieder fliegen?

Für alteingesessene NPD-Mitglieder war es nichts Unbekanntes: Als sich die bayerischen Nationaldemokraten im August 2008 gerade auf die heiße Phase des Wahlkampfes zur Landtagswahl einstimmten, heulten plötzlich die Alarmglocken der pseudodemokratischen Gesinnungswächter auf. Die Presse überschlug sich in Anfeindungen, allerorts wurden Polizei und Staatsanwaltschaft aktiv. Was war geschehen?

Die NPD, die sich – neben der Deutschen Volksunion – als einzige Partei gegen die Überfremdung des deutschen Volkes zur Wehr setzt, hatte es gewagt, mit einem Plakat der ganz besonderen Art auf ihre Forderung nach Ausländerrückführung hinzuweisen. Auf diesem waren drei Ausländer auf einem fliegenden Teppich zu sehen. Über der Karikatur stand in großen Lettern: „Guten Heimflug!“

Es dauerte natürlich nicht lange, bis sich die Noch-Minderheit der Migranten in unserem Land bis aufs Äußerste verletzt und gedemütigt sah. Mit so einem Plakat zu werben, sei nicht nur provozierend, sondern gar „ekelhaft“ und „menschenverachtend“, titelten bayernweit die Zeitungen. Sofort wurde die Staatsanwaltschaft aktiv und vielerorts holte die Polizei Wahlkampfhelfer der NPD von den Leitern herunter, um mit Fingerabdrücken zu beweisen, daß sie die vermeintlich volksverhetzenden Plakate aufgehangen haben. Daß dieses Plakat zuvor von einem Rechtsanwalt geprüft und für nicht volksverhetzend befunden worden war interessierte dabei genauso wenig, wie die Tatsache, daß nahezu gleichgeartete Plakate aus vergangenen Wahlkämpfen den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllten.

Doch nun scheint alles anders zu kommen, als sich die ewigen Anti-Rechts-Moralprediger das vorgestellt haben. Der Bezirksvorsitzende der niederbayerischen Nationaldemokraten, Patrick Schröder, dessen Name als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts auf dem Plakat stand, erhielt letzte Woche einen Brief von der Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem es heißt, daß das Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei. Zwar ist noch nicht das letzte Wort gesprochen, da zahlreiche weitere Staatsanwaltschaften ermitteln. Dennoch hat die Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft eine gewisse Symbolkraft und es darf davon ausgegangen werden, daß auch die anderen Ermittlungsverfahren bald eingestellt werden.

Und das ist auch gut so. In einem Land, in dem hohe Politiker straffrei äußern dürfen, daß eine Unterscheidung zwischen NPD, DVU und Republikanern gleichbedeutend damit sei, „Scheiße nach Geruch zu sortieren“ (Gerhard Glogowski, SPD, 1998), in dem ranghohe jüdische Vertreter wie die Zentralratspräsidentin Charlotte Knobloch NPD-Mitglieder regelmäßig mit Pest und Ratten gleichsetzen und in dem türkische Straftäter ihre Opfer mit „Scheiß Deutscher“, „Kartoffelfresser“ oder „Schweinefleischfresser“ titulieren dürfen, ohne dafür eine Schelte zu erhalten, darf man folgerichtig den Ausländern einen „guten Heimflug“ wünschen. Es ist also nicht unwahrscheinlich, daß die Teppiche zur bevorstehenden Bundestagswahl wieder fliegen werden.

Den Kreisverband Neu-Ulm wird der Ausgang der ganzen Geschichte ohnehin nicht betreffen. Hier wurden die Ermittlungen gegen den Kreisvorsitzenden bereits Ende letzten Jahres eingestellt.

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