Werden die
Teppiche bald wieder fliegen?
Für alteingesessene
NPD-Mitglieder war es nichts Unbekanntes: Als sich die bayerischen
Nationaldemokraten im August 2008 gerade auf die heiße Phase des
Wahlkampfes zur Landtagswahl einstimmten, heulten plötzlich die
Alarmglocken der pseudodemokratischen Gesinnungswächter auf. Die
Presse überschlug sich in Anfeindungen, allerorts wurden Polizei
und Staatsanwaltschaft aktiv. Was war geschehen?
Die NPD, die sich – neben der Deutschen Volksunion – als einzige
Partei gegen die Überfremdung des deutschen Volkes zur Wehr setzt,
hatte es gewagt, mit einem Plakat der ganz besonderen Art auf ihre
Forderung nach Ausländerrückführung hinzuweisen. Auf diesem waren
drei Ausländer auf einem fliegenden Teppich zu sehen. Über der
Karikatur stand in großen Lettern: „Guten Heimflug!“
Es dauerte natürlich nicht lange, bis sich die Noch-Minderheit der
Migranten in unserem Land bis aufs Äußerste verletzt und gedemütigt
sah. Mit so einem Plakat zu werben, sei nicht nur provozierend,
sondern gar „ekelhaft“ und „menschenverachtend“, titelten
bayernweit die Zeitungen. Sofort wurde die Staatsanwaltschaft aktiv
und vielerorts holte die Polizei Wahlkampfhelfer der NPD von den
Leitern herunter, um mit Fingerabdrücken zu beweisen, daß sie die
vermeintlich volksverhetzenden Plakate aufgehangen haben. Daß
dieses Plakat zuvor von einem Rechtsanwalt geprüft und für nicht
volksverhetzend befunden worden war interessierte dabei genauso
wenig, wie die Tatsache, daß nahezu gleichgeartete Plakate aus
vergangenen Wahlkämpfen den Straftatbestand der Volksverhetzung
nicht erfüllten.
Doch nun scheint alles anders zu kommen, als sich die ewigen
Anti-Rechts-Moralprediger das vorgestellt haben. Der
Bezirksvorsitzende der niederbayerischen Nationaldemokraten, Patrick
Schröder, dessen Name als Verantwortlicher im Sinne des
Presserechts auf dem Plakat stand, erhielt letzte Woche einen Brief
von der Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem es heißt, daß das
Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei. Zwar ist
noch nicht das letzte Wort gesprochen, da zahlreiche weitere
Staatsanwaltschaften ermitteln. Dennoch hat die Entscheidung der
Berliner Staatsanwaltschaft eine gewisse Symbolkraft und es darf
davon ausgegangen werden, daß auch die anderen Ermittlungsverfahren
bald eingestellt werden.
Und das ist auch gut so. In einem Land, in dem hohe Politiker
straffrei äußern dürfen, daß eine Unterscheidung zwischen NPD,
DVU und Republikanern gleichbedeutend damit sei, „Scheiße nach
Geruch zu sortieren“ (Gerhard Glogowski, SPD, 1998), in dem
ranghohe jüdische Vertreter wie die Zentralratspräsidentin
Charlotte Knobloch NPD-Mitglieder regelmäßig mit Pest und Ratten
gleichsetzen und in dem türkische Straftäter ihre Opfer mit
„Scheiß Deutscher“, „Kartoffelfresser“ oder
„Schweinefleischfresser“ titulieren dürfen, ohne dafür eine
Schelte zu erhalten, darf man folgerichtig den Ausländern einen
„guten Heimflug“ wünschen. Es ist also nicht unwahrscheinlich,
daß die Teppiche zur bevorstehenden Bundestagswahl wieder fliegen
werden.
Den Kreisverband Neu-Ulm wird der Ausgang der ganzen Geschichte
ohnehin nicht betreffen. Hier wurden die Ermittlungen gegen den
Kreisvorsitzenden bereits Ende letzten Jahres eingestellt.
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