Asylkosten im
Landkreis steigen enorm
Auch der Landkreis Neu-Ulm bleibt nicht verschont von den Flüchtlingswellen,
die der „Arabische Frühling“ erschaffen hat. Erst gestern
meldete die Neu-Ulmer Zeitung, daß der Landkreis kurzfristig Platz
für weitere 80 Asylbewerber schaffen muß. Bis Ende des Jahres
werden etwa 2700 Asylanten in den Grenzen des Regierungsbezirks
Schwaben leben (Vorjahr: rund 1600).
Die Kosten für die Unterbringung sind in den letzten Jahren massiv
in die Höhe geschnellt: Lagen sie im Landkreis Neu-Ulm 2009 noch
bei rund 120.000 Euro, waren es im vergangenen Jahr bereits über
235.000 Euro. Und nach dem jüngsten Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bezüge für Asylanten denen
von Hartz IV-Empfängern anzupassen sind, ist für 2012 und 2013
erneut mit einem starken Anstieg zu rechnen.
70 Prozent mehr Flüchtlinge schwabenweit, jeder Einzelne kostet
deutlich mehr Geld als zuvor und zudem soll unser Landkreis anteilig
mehr Asylbewerber aufnehmen als bisher: Diese Entwicklungen legen
nahe, daß die jährlichen Kosten künftig weit über 500.000 Euro
liegen werden.
Beim Thema Asyl geben sich die Medien allerhöchste Mühe, bestimmte
Fakten unter den Tisch zu kehren. Da wäre einmal die hohe
Kriminalitätsbelastung, die in weiten Teilen Deutschlands in der
Umgebung von Flüchtlingsunterkünften zu beobachten ist. Denn in
der Regel sind es nicht die Fleißigen und Rechtschaffenen, die in
ihrem Heimatland alles stehen und liegen lassen, um unter Gefahr für
Leib und Leben die Flucht über das Mittelmeer zu wagen.
Vollständig umgelogen werden die Zahlen zur Anerkennung von
Asylanträgen, insbesondere der Umstand, daß nur ein geringer
Prozentsatz der Asylanträge tatsächlich anerkannt wird (2011: 1,5
Prozent). Der weitaus größte Teil der Bewerber, deren Antrag
abgelehnt wurde, wird aber „aus humanitären Gründen“ nicht
abgeschoben.
Selbst das Internetlexikon Wikipedia räumt unter dem Artikel
„Wirtschaftsflüchtling“ ein: „Weit über die Hälfte der
verfahrenstechnisch abgelehnten Asylbewerber werden jedoch nicht
abgeschoben, weil Grundgesetz und Völkerrecht eine Abschiebung aus
humanitären, rechtlichen oder politischen Gründen nicht erlauben
– etwa weil der Asylbewerber im Herkunftsland zwar nicht
individuell verfolgt wird, aber durch allgemeinen Kriegszustand an
Leib und Leben gefährdet wäre.“
Während die geringe Anerkennungsquote also suggeriert, daß die
Bundesrepublik so grausam zu den Flüchtlingen ist und der Großteil
wieder abgeschoben wird, ist das Gegenteil der Fall: Die meisten
Asylbewerber können keine politische oder religiöse Verfolgung
nachweisen und werden aus rein wirtschaftlichen Gründen dennoch
nicht abgeschoben.
Politisch brisant ist zudem, daß die Flüchtlingswellen
insbesondere aus den Ländern kommen, die vom Westen „befreit“
wurden. Auf Platz 1 und 2 der Herkunftsländer von Asylbewerbern in
Bayern – und das erwähnt die Neu-Ulmer Zeitung dankenswerterweise
– befinden sich Afghanistan und der Irak, also die Staaten, die
seit elf bzw. neun Jahren von fremden Truppen besetzt sind, welche
ihnen seither Wohlstand, Menschenrechte und Demokratie sichern…
Wir Nationaldemokraten fordern seit Jahrzehnten die Streichung des
Grundgesetz-Artikels 16a, der – weltweit einmalig – das Recht
auf Asyl einklagbar macht. Solange politisch Verfolgte über einen
begrenzten Zeitraum Schutz in Deutschland suchen, ist dagegen nichts
einzuwenden. Wenn dieser Flüchtlingsschutz jedoch verstanden wird
als eine Einladung, in Deutschland und Europa auf Kosten der
arbeitenden Bevölkerung ein besseres Leben zu haben als zu Hause,
dann ist dringender Handlungsbedarf geboten!
|